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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#2249591) Verfasst am: 02.05.2021, 10:10 Titel: Gewissen und Asyl |
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Zitat: | Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.
Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t
Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.
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vrolijke Bekennender Pantheist
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46423
Wohnort: Stuttgart
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(#2249592) Verfasst am: 02.05.2021, 10:16 Titel: Re: Gewissen und Asyl |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.
Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
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Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
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Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t
Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung. |
Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann?
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#2249593) Verfasst am: 02.05.2021, 10:27 Titel: Re: Gewissen und Asyl |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.
Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
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Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
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Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t
Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung. |
Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann? |
Vermutlich ist das nicht so einfach. Es heißt ja, daß "sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens." Zudem muss man berücksichtigen, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig. Aber es könnte die Wirkung haben, daß sich die Abschiebe-Behörden nicht mehr auf rein formale Regelungen berufen können. Sag ich mal so als Laie.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21840
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(#2249651) Verfasst am: 02.05.2021, 16:28 Titel: |
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OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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kolja der Typ im Maschinenraum
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#2249659) Verfasst am: 02.05.2021, 16:42 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern? |
Ja.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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kereng Privateer
Anmeldungsdatum: 12.12.2006 Beiträge: 3018
Wohnort: Hamburg
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(#2249664) Verfasst am: 02.05.2021, 18:03 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern? |
Weihbischof Ansgar Puff und Weihbischof Dominikus Schwaderlapp finde ich lustiger.
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Wilson zwischen gaga und dada
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 20336
Wohnort: Swift Tuttle
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