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step registriert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 22767
Wohnort: Germering
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(#30104) Verfasst am: 20.09.2003, 16:24 Titel: |
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | step hat folgendes geschrieben: | cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: | Ob aber die Kirchen eine "Geldorganisation" sind, das wage ich anzuweifeln. | Ich habe mal gelesen, die KK gibt nur etwa 10% ihrer Einnahmen für die Nächstenliebe im weitesten Sinne aus. |
Und das ist m.W. ja sogar noch die Zahl, die die Kirchen selbst angeben ... | Sollte es möglich sein, daß sie aus Nächstenliebe einen zu niedrigen Prozentsatz angeben ?
_________________ Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#30197) Verfasst am: 20.09.2003, 20:22 Titel: |
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step hat folgendes geschrieben: | NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | step hat folgendes geschrieben: | cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: | Ob aber die Kirchen eine "Geldorganisation" sind, das wage ich anzuweifeln. | Ich habe mal gelesen, die KK gibt nur etwa 10% ihrer Einnahmen für die Nächstenliebe im weitesten Sinne aus. |
Und das ist m.W. ja sogar noch die Zahl, die die Kirchen selbst angeben ... | Sollte es möglich sein, daß sie aus Nächstenliebe einen zu niedrigen Prozentsatz angeben ? |
Kann gut sein. Gewissermassen müsste allein aus dem Grund, das sich jeder Pfaffe selbst der Nächste ist, der Prozentsatz weit höher (gegen 100 strebend) liegen
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#30214) Verfasst am: 20.09.2003, 20:56 Titel: |
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cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: | Liebe Heike Jackler,
die Kirchen haben nun einmal den Status der "KÖR" (sogar in einigen Ländern die Zeugen Jehovas oder gar die Scientology).
Mit diesem "Sonderstauts" gibt es halt bestimmte Rechte. |
In keinem Bundesland haben Zeugen Jehovas oder Scientology den KdöR-Status.
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#30221) Verfasst am: 20.09.2003, 21:05 Titel: |
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Der faktische Komplettausschluß des allgemeinen Arbeitsrechtes basiert grundgesetzlich auf einer excessiven Interpretation des sogenannten Kirchenautonomieartikels Art 140 GG iVm Art 137 III 1 WRV, welcher da heißt:
"Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."
Der zweite Satzteil wird regelmäßig geflissentlich "überlesen".
Mit dem Körperschaftsstatus haben diese arbeitsrechtlichen Probleme indes nichts zu tun.
Auf der einfachgesetzlichen Ebene wird durch § 118 II BetrVG das BetrVG selbst im Bereich von Religionsgesellschaften ausgeschlossen. Dies betrifft aber dann sachlogisch auch nur solche Regelungen, die auch im Betriebsverfassunggesetz (BetrVG) geregelt sind, also vornehmlich die Arbeitnehmermitbestimmung.
Der Ausschluß des allgemeinen Arbeitsrechtes läuft über ... siehe oben ...
Übrigens würde kein Mensch auf die Idee kommen einen allgemeinen Arbeitsrechtsausschluß anzunehmen, wenn der Satz zB folgendermaßen lauten würde:
"Jedes Unternehmen ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."
Man würde ja wohl gerade die Gültigkeit des allgemeinen Arbeitsrechtes annehmen ...
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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