smallie hat folgendes geschrieben: |
Von Beratung lese da nix, die FAQ sagt etwas anderes als das Gesetz. Mir scheint, da hapert es noch an der zwischen-ministerialen Abstimmung. |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt das so denn auch? |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Ach nee. Was ist richtig?
b) unter der Regie Helmut Schmidt wurde vor 40 Jahren ein Gesetz erlassen, das die Rechte der Transsexuellen gestärkt hat. Alles nur eine Frage des Framings? Pff, nee. Der geschichtsvergessene Haufen übersieht den zeitlichen Kontext. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Listen zum Zwecke der Strafverfolgung halte ich im Jahr 2024 für etwas albern. Bitte ein entsprechendes Orwell-1984-Szenario vorlegen. |
smallie hat folgendes geschrieben: |
Dennoch vermute ich, die Einwohnermeldeämter oder die Standesämter werden einen Datensatz zur Transition anlegen. Das ist keine "rosa-Verfolgungs-Liste" im Sinn von Nyke Slawik - allerdings ist alles, was in einer Datenbank steht für jeden praktischen Zweck so gut wie eine Liste.
Stimmt meine Vermutung? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
....
Zwischenzeitlich war geplant, dass es eine automatische Meldung an alle möglichen Sicherheitsbehörden geben sollte. Das fände ich schon ziemlich orwellesk -.... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
man muss sich nur überlegen, was Sicherheitsbehörden unter einer Regierung der Ausrichtung amerikanischer Republikaner damit machen könnten. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
???? Nicht nur orwellesk. Warum sollte jemand, der sein Geschlecht wechselt, deshalb zum Sicherheitsrisiko werden? Wer plant denn so einen Scheiß und warum? |
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat folgendes geschrieben: |
die Ampel schafft mit dem Selbstbestimmungsgesetz nun sogar ein echtes Sicherheitsrisiko. Ab November wird es möglich sein, seine Identität mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesamt zu ändern und die Sicherheitsbehörden erfahren hiervon nichts. Beim Standesamt erfolgt keinerlei Abgleich mit anderen Datenbeständen, um einen Missbrauch auszuschließen. Der Standesbeamte kann eine solche Erklärung zur Identitätsänderung auch nicht einfach ablehnen. Mit einem neu ausgestellten Pass wird es Personen dann möglich sein, an deutschen Flughäfen auszureisen, auch wenn diese bereits auf Fahndungslisten geführt werden. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Z.B. die Damen und Herren von der CDU/CSU meinen:
Die CDU/CSU meint also, dass unsere Sicherheitsbehörden so trantütig sind, dass sie zwar eine Person auf eine Fahndungsliste schreiben würden, es aber nicht schaffen würden, innerhalb der drei Monate, die diese Person auf den Termin zur Personenstandsänderung warten müsste, oder innerhalb der Wochen, die anschließend die Ausstellung eines neuen Passes dauert, das zuständige Amt zu kontaktieren, um über die Änderung informiert zu werden. Oder die Person halt anderweitig zu finden. Wäre ich die deutschen Sicherheitsbehörden, wäre ich ja ein bisschen beleidigt. Sind sie aber wahrscheinlich nicht, weil Sicherheitsbehörden natürlich aus Prinzip einfach alle Informationen haben möchten. Und wegen dieses unglaublichen Sicherheitsrisikos sollten nun also alle Transpersonen automatisch an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Was die CDU/CSU leider versäumt hat, ist, mitzuteilen, welche Erfahrungen bezüglich entsprechender Risiken bei anderen Formen der Namensänderung bestehen. Müsste es ja geben. Wenn es denn diese Riskiken gibt. |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt das so denn auch? |
Zitat: |
"Änderungen bei Vorgaben zur Beratungspflicht
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am Mittwoch, 10. April 2024, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und der Gruppe Die Linke in geänderter Fassung zugestimmt. … Die nachträglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Vorgaben zur Beratungspflicht. So soll die Versicherung einer beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch die Erklärung enthalten, dass sie beraten worden ist. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Versicherung des gesetzlichen Vertreters eine Erklärung über die Beratung enthalten." 10.4.24: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997580 |
Zitat: |
"Die Regelungen für Minderjährige hatte der Familienausschuss während der Beratungen über den Gesetzentwurf noch einmal verschärft. Sie müssen eine Erklärung abgegeben, dass sie sich vorab haben beraten lassen, beispielsweise durch Psychologen oder die Kinder- und Jugendhilfe.
Der Unionsfraktion geht diese Änderung jedoch nicht weit genug gegangen. Die Regelung schreibe eben keine Beratungspflicht vor, sondern lediglich eine Selbstauskunft, dass eine Beratung stattgefunden habe. Dies sei keine ausreichende Gewährleistung des Jugendschutzes." 12.4.24: https://www.das-parlament.de/inland/familie/in-zukunft-entscheidet-jeder-selbst-ueber-sein-geschlecht |
Zitat: |
"In den letzten Monaten hatten die beauftragten Gremien noch um die finale Fassung des Gesetzes gefochten und letzte Änderungen vorgenommen, die Mitte dieser Woche vom Familienausschuss angenommen worden waren. Künftig ist es Erwachsenen und Kindern ab 14 Jahren möglich, einen Personenstandswechsel per Sprechakt beim Standesamt vollziehen zu lassen. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, wird diese durch das Familiengericht erteilt. Sowohl Kinder wie auch Erwachsene müssen bei Antragstellung zudem versichern, vorab beraten worden zu sein. Einen Beleg dafür oder anderweitige psychologische Gutachten wie bisher entfallen."
12.4.24: http://schwulissimo.de/neuigkeiten/selbstbestimmungsgesetz-kommt-ja-zum-einfachen-personenstandswechsel |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||
Dann ziehe ich eine Parallele zur meiner Ansicht nach ebenfalls unwürdigen Zwangsberatung bei Abtreibung. Ich denke, das ist vergleichbar. Wo siehst du den Unterschied? |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Erhält das Standesamt etwa keine Kopie der Beratungserklärung? |
smallie hat folgendes geschrieben: |
…Dann ziehe ich eine Parallele zur meiner Ansicht nach ebenfalls unwürdigen Zwangsberatung bei Abtreibung. Ich denke, das ist vergleichbar. Wo siehst du den Unterschied? |
Zitat: |
"Die strafrechtlichen Rahmenbedingungen:
Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich für alle Beteiligten (schwangere Frau, Ärztin/Arzt, Anstifter, Gehilfe) nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen: Beratungsregelung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch auf der Grundlage der sog. Beratungsregelung (§ 218 a Absatz 1 StGB) ist der Tat bestand eines Schwangerschaftsabbruchs nicht verwirklicht, wenn | die schwangere Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangt und sie der Ärztin oder dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat, | der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und | seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen verstrichen sind. Der Tatbestandsausschluss dieser Regelung bedeutet: Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden. Die Tat ist gleichwohl rechtswidrig (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993)." |
Zitat: |
"Was beinhaltet die Schwangerschaftskonfliktberatung bei einem Abbruch nach Beratungsregelung?
Die Beratungsregelung folgt der Erkenntnis, dass ungeborenes menschliches Leben in der Frühphase der Schwangerschaft nur mit der Frau und nicht gegen sie zu schützen ist. Rechtsgrundlagen für Inhalt und Aufgabe der Beratung sind § 219 StGB und §§ 5, 6 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG). Die Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist – neben weiteren Voraussetzungen – für die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs erforderlich (s. S. 10). Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen – im Wissen darum, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat. Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden (§ 5 Absatz 1 SchKG). Im Einzelnen umfasst die Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 5 Absatz 2 SchKG): | das Eintreten in eine Konfliktberatung, wobei erwartet wird, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt. Die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau kann aber nicht erzwungen werden; | jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern; | das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen sowie das Angebot einer Nachbetreuung. Auf Wunsch der Schwangeren kann auch über Möglichkeiten der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften informiert werden." |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich denke, "beraten sein" und "sich der Tragweite bewusst sein" ist praktisch gehupft wie gesprungen, ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Der Kontext ist das Framing. Aus damaliger SIcht ein Fortschritt, aus heutiger Unrecht. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Zwischenzeitlich war geplant, dass es eine automatische Meldung an alle möglichen Sicherheitsbehörden geben sollte. Das fände ich schon ziemlich orwellesk - |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
man muss sich nur überlegen, was Sicherheitsbehörden unter einer Regierung der Ausrichtung amerikanischer Republikaner damit machen könnten. Alle diese Meldungen zusammengeführt, Liste fertig. |
Myron hat folgendes geschrieben: |
Was nicht vergessen werden darf: Die praktischen Lebensumstände von Transsexuellen (und Intersexuellen) verbessern zu wollen, ist eine Sache; aber die treibenden linken Kräfte hinter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wollen mehr, nämlich die gesellschaftliche, schulische und gesetzliche Etablierung der gender- & queertheoretischen Dogmatik—dass sie "einen sicheren Platz innerhalb einer Ordnung oder Gesellschaft gewinnt, festen Bestand erlangt, sich festsetzt und breitmacht." ("etablieren" im DUDEN) |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||||
Das gefällt mir aus zwei Gründen nicht. Erstens sind Fortschritt bzw. Unrecht nicht binär ja/nein oder schwarz/weiß, sondern beide Begriffe kommen in Schattierungen. Zweitens ist das nicht nur geschichts- sondern auch zukunftsvergessen. |
smallie hat folgendes geschrieben: | ||
Ich hab' ja keine Ahnung, denke aber daß eine solche Liste bei, ahmm, "Bedarf" auch bei uns erstellt werden könnte. Deshalb fand ich das Argument des Abgeordneten, es handele sich nicht um eine Rosa Liste, für nicht sehr überzeugend. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
OOOH!!!!! MEIN GOTT!!!!!!!1!!!! HILFE!!! |
Zitat: |
"18 animals you didn’t know were biologically trans
Transphobes love to cite “biology” in their exclusionary views. Lesbian separatists, right wing lobbyists, the Pope, She Who Must Not Be Named — this shrinking class of gender imperialists use “biological sex” as a pseudo-intellectual trump card to suggest that the gender binary is inalienable due to this perceived fact.…" Quelle: https://www.gaytimes.co.uk/life/18-animals-you-didnt-know-were-biologically-trans/ |
Myron hat folgendes geschrieben: |
An examination of 18 supposedly ‘trans animals’ disproves activist claims that we all live on a non-binary gender ‘spectrum.’…" |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich spreche von Ideologen wie dem Autor dieses Artikels, die haarsträubenden Bockmist von sich geben:
Ich will nicht, dass den Leuten (insbesondere Kindern & Jugendlichen) solch gender-/queertheoretischer Schwachsinn eingeredet wird! Im folgenden Artikel ... |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist jetzt aber schon hart peinlich. Die Ausdrücke "nonbinary" oder "spectrum" kommen in dem Artikel von gaytimes.co.uk überhaupt nicht vor. Ebensowenig übrigens eine Behauptung von mehr als zwei sexes. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Versteh ich nicht. Wenn ich sage, die Bewertung sei aus damaliger Perspektive so, aus heutiger Perspektive anders, ist das doch gerade keine schwarz-weiß-Bewertung (im Sinne von eindeutig und nur gut oder schlecht). Und es ist ebenso gerade nicht geschichts- und zukunftsvergessen, sondern betont genau im Gegenteil die Zeitabhängigkeit der Bewertung. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Naja, aber bei der automatischen Meldung an die Sicherheitsbehörden müssten potenzielle böse Transfeide in der Regierung die Liste gar nicht erst erstellen, sondern sie läge schon automatisch bereit. Ohne die automatische Meldung müsste man die Daten aus zig Standesämtern zusammentragen und evtl. sogar dort einzeln aus dem Personenstandsregister raussuchen. Das ist schon etwas anderes. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Besonders interessant ist das für unzulässige Zugriffe: Kann ein böser Bube mit einer unzulässigen Anfrage herausfinden, ob eine bestimmte Person rechtlich transitioniert ist, oder kann er damit gleich alle Transpersonen in Deutschland rausbekommen? |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Zunächst werden die Merkmale, die sich aus herkömmlichen Ermittlungen ergeben, zu einem Täterprofil zusammengefasst. Wird beispielsweise gegen die russische Mafia wegen Geldwäsche ermittelt, könnte ein solches Profil folgende Merkmale beinhalten: „Staatsbürger eines GUS-Staates, kein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Deutschland, Beteiligung an inländischen Firmen oder Immobilienkauf in Deutschland, hoher Kaufpreis“.
Diese Merkmale werden anschließend in entsprechenden Datenbanken abgefragt – im angeführten Beispiel etwa das Melderegister, alle Stellen, die Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa erteilen, das Handelsregister und das Grundbuch. Aus den Suchergebnissen werden diejenigen Datensätze zusammengestellt, die alle gesuchten Merkmale aufweisen. Jene Personen, die in diesem „Raster“ hängenbleiben, werden daraufhin gezielt überprüft. https://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Das ist ja schön und ich kann es z.T auch nachvollziehen, aber Du solltest dabei auch anerkennen, dass andere, zu denen ich auch gehöre, es genauso wenig wollen, dass den Kindern ein haarsträubender Bockmist und biologistischer Schwachsinn eingeredet wird, wie Du ihn hier verzapfst. Du bist nämlich mit umgedrehten Vorzeichen nicht weniger queer und ideologisch als die Leute, über die Du Dich hier ereiferst. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Was du "biologistische[n] Schwachsinn" nennst, sind die wissenschaftlichen Tatsachen der Biologie. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
....
Du solltest Dir nur darüber im Klaren sein, dass das, was Du als Geschlecht betrachtest, nur die interessiert, die Menschen nur als Säugetiere ohne die besonderen Eigenschaften der Art Mensch betrachten. Insofern ist das zwar auch wissenschaftlich, was Du da brabbelst, aber Du befindest Dich dabei in der allgemeinen Zoologie und nicht in der speziellen Zoologie des Menschen, die auch als Anthropologie bezeichnet wird. Wenn Du das als angewandte Wissenschaft betreiben möchtest, landest Du in der Veterinärmedizin und nicht in der Humanmedizin. Was in der angewandten Zoologie des Menschen von Psychologen / Medizinern als Gender-Affirming-Care empfohlen wird, entspricht dem Stand der Wissenschaft vom Menschen. Dein Menschenbild ist einfach noch nicht in der Gegenwart angekommen - da bist Du auf einer Linie mit den Evangelikalen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Bis jetzt dachte ich immer, Wissenschaft sei ein geregelter Weg zur Erkenntnis, jetzt lerne ich von Dir, dass Wissenschaft sogar Tatsachen schafft. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Aber abgesehen von diesem Blödsinn war auch klar, dass Du das wieder benutzen würdest, um Deine Verständnisschwierigkeiten zu demonstrieren. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Die Aussagen der Biologie kenne ich mit Sicherheit besser als Du, und sie zu zitieren stellt weder einen Biologismus dar, noch ist es Schwachsinn.
Biologistischer Schwachsinn wird daraus, wenn jemand meint, allgemeine Aussagen aus der Biologie wären für alle Arten korrekt und müssten demnach auch als bindend für den Menschen betrachtet werden. Was Du offensichtlich nicht verstehen willst, habe ich aber schon öfter versucht, Dir zu erklären - das letzte Mal klang das so:
|
Myron hat folgendes geschrieben: |
....
Ich finde deine ständigen persönlichen Beleidigungen (meine Intelligenz betreffend) nicht mehr lustig! Es ist an der Zeit, dass dir ein Moderator eine formelle Rüge erteilt!.... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Du musst die Moderation direkt anschreiben, wenn Du möchtest, dass ich endlich gerügt werde. |
Myron hat folgendes geschrieben: | ||
Es kommt äußerst selten vor, dass ich die Moderation ersuche, tätig zu werden; aber du hast es mit deinen wiederholten Beleidigungen übertrieben. Besonders dreist ist, dass du so antwortest, anstatt anstandshalber einfach zu sagen: "Sorry, kommt nicht wieder vor!" |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Gegenfrage: Möchtest Du denn, dass ich Dich belüge? |
Myron hat folgendes geschrieben: |
Wer sagt, dass der Mensch ein Säugetier ist, auf den die universelle biologische Geschlechtsdefinition genauso zutrifft wie auf alle anderen Säugetiere, der sagt damit keineswegs, dass es keine besonderen Unterschiede zwischen menschlichen und nichtmenschlichen Säugetieren gibt, sondern lediglich, dass dasjenige, das menschliche Säugetiere zu Männern oder Weibern macht, dasselbe ist, das nichtmenschliche Säugetiere zu Männchen oder Weibchen macht. Das ist Biologie, nicht "Biologismus"! |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
"Es trifft genauso zu, aber es gibt Unterschiede." |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wenn man also den Menschen in seiner Geschlechtsbestimmung auf die Fortpflanzungsfähigkeit reduziert, quasi eine veterinärmedizinische Brille aufsetzt, kann man das machen. |
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