Myron hat folgendes geschrieben: | ||||
Warten wir's ab! Ich glaube jedenfalls nicht an den "Tod des Autors". Für mich ist weiterhin auch die Absicht des Autors (intentio auctoris) relevant. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ja, denk ich mir. Und deswegen habe ich ja meine Antwort so geschrieben, was bestenfalls für dich herauskommen würde, selbst wenn man den Text nicht so nimmt, wie er da steht, sondern eine davon unabhängige Intention des Autors für relevant hält. Also wenn man gerade nicht vom Tod des Autors ausgeht. Zu welchem Zweck hast du das Stichwort also in die Diskussion geworfen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Dabei ist das, was Barthes da schreibt, - ich kannte es vorher nicht - eigentlich der einzige logische Umgang mit Texten, die außerhalb von direkten Diskussionen abgeschickt werden. Bei denen sollte man davon ausgehen können, dass der, der sie abschickt, meint, was er sagt bzw. in der Lage ist, zu sagen, was er meint. Der von Dir zitierte Text ist diesbezüglich allerdings ein Trauerspiel und dass der Autor darin sogar eine Sonderstellung hat, sagt viel über die heutige SPIEGEL-Reaktion. Ein Text, bei dem man nachfragen muss, ist offensichtlich noch nicht fertig, lohnt also die Beschäftigung damit nicht. Es gibt für mich nur eine Ausnahme von diesem "Tod des Autors": Das sind Gesetzestexte, die erstens nicht nur von einer Person stammen und zweitens immer auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Prozesses sind, der mit der Verabschiedung eines Gesetzes nicht aufhört. Da hilft uns die Frage "Was wollte der Gesetzgeber uns damit eigentlich sagen?" den Versuch zu vermeiden, die Gesetze noch detaillierter zu formulieren. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
...
Zu fwos Beitrag: Auch das mit den Gesetzen hat m. E. etwa bei Verfassungen seine Grenze. Es ist etwa nicht ohne Weiteres einzusehen, warum sich die heute lebenden Amerikaner den Sinn ihrer Verfassung von Spekulationen über die Absichten von Leuten diktieren lassen sollen, die über seit 200 Jahren tot sind, in einer völlig anderen Gesellschaft lebten als wir sie heute haben, und deren hypothetische Absichten für die heutige Gesellschaft bestenfalls Spekulation sein können. Schließlich weiß man ja inzwischen auch, wie viel Schindluder mit der Berufung auf den Willen der Gründerväter getrieben wird. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Dass das Rechtssystem der USA einschließlich der Verfassung genauso überarbeitet gehört wie das Wahlsystem ist deren Problem, das von den Republikanern mit viel Liebe erhalten wird. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
...Bist du der Meinung, dass eine Verfassung immer dann überarbeitet werden muss, wenn die Autoren tot sind und man sie zu ihrer Intention nicht mehr befragen kann? Ansonsten ist die Frage, ob die amerikanische Verfassung geändert werden muss, m. E. doch eine andere als die, ob man zu ihrer Interpretation die Intention der Gründerväter heranziehen kann und sollte oder nicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Sie sollte überarbeitet werden, wenn ihre Artikel nicht mehr in die Zeit passen. Als Beispiel nenne ich den zweiten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, der sich mit dem Recht zum Tragen von Waffen beschäftigt. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Auch die Tatsache, dass es allen Ernstes versucht werden kann, alle Handlungen des Präsidenten über das Gesetz zu stellen, zeigt, dass diese Verfassung überarbeitet werden muss. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Was genau sagt denn eigentlich dieser zweite Zusatzartikel? Hast du mal den genauen Wortlaut nachgeschlagen? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Du meinst also, das hat ernsthaft Aussicht auf Erfolg? Das bezweifle ich nämlich ganz stark. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.” |
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